Das Wichtigste in Kürze
- Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden — eine reine Verteilung nach Wohnfläche ist unzulässig.
- Die 30/70-Regel: 30-50 % Grundkosten nach Fläche, 50-70 % nach Verbrauch.
- Verstößt der Vermieter gegen die HeizkV, dürfen Sie Ihren Heizkostenanteil um 15 % kürzen.
- Unsere KI prüft Ihre Heizkostenabrechnung automatisch gegen die Heizkostenverordnung — inklusive Verteilerschlüssel, Warmwasser und Fristen.
- Kein Kündigungsrisiko — ein Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung kann nicht zur Kündigung führen.
Häufige Fehler bei der Heizkostenabrechnung
Diese Fehler finden wir besonders häufig — und sie kosten Mieter am meisten Geld.
Keine Verbrauchserfassung
Heizkosten werden rein nach Wohnfläche verteilt, obwohl eine verbrauchsabhängige Abrechnung Pflicht ist.
§ 556a Abs. 2 BGB, HeizkVFalscher 30/70-Schlüssel
Die Aufteilung in Grund- und Verbrauchskosten weicht von den Vorgaben der HeizkV ab — z. B. 50/50 statt 30/70.
§ 7 HeizkVWarmwasserkosten falsch berechnet
Warmwasser muss separat nach § 9 HeizkV abgerechnet werden. Häufig wird es pauschal mit den Heizkosten vermengt.
§ 9 HeizkVAbrechnungsfrist überschritten
Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden.
§ 556 Abs. 3 BGBFalscher Verteilerschlüssel
Heizkosten werden nach einem Maßstab verteilt, der im Mietvertrag nicht vereinbart oder rechtlich unzulässig ist.
§ 556a BGB, § 7 HeizkVDie Heizkostenverordnung (HeizkV) — Ihre Rechte als Mieter
Die HeizkV regelt, wie Heizkosten auf Mieter verteilt werden dürfen. Drei Paragraphen sind besonders wichtig:
§ 7 HeizkV — Verteilung der Heizkosten
Heizkosten müssen aufgeteilt werden in Grundkosten (30-50 %, verteilt nach Wohnfläche) und Verbrauchskosten (50-70 %, verteilt nach individuellem Verbrauch). Der Vermieter darf den genauen Schlüssel innerhalb dieser Grenzen wählen — aber nicht davon abweichen.
Häufigster Fehler: 50/50-Aufteilung statt 30/70§ 9 HeizkV — Warmwasserkosten
Warmwasserkosten müssen separat berechnet werden, wenn die Warmwassererzeugung zentral erfolgt. Die Kosten sind ebenfalls in Grund- und Verbrauchsanteil aufzuteilen. Eine pauschale Vermischung mit den Heizkosten ist unzulässig.
Häufigster Fehler: Warmwasser pauschal statt separat§ 12 HeizkV — Das 15-%-Kürzungsrecht
Verstößt der Vermieter gegen die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung, dürfen Sie als Mieter Ihren Heizkostenanteil um 15 % kürzen. Dieses Recht gilt automatisch — Sie müssen es nur geltend machen.
Wichtig: Gilt auch rückwirkend für vergangene AbrechnungenDie 30/70-Regel erklärt — mit Beispielrechnung
So funktioniert die Aufteilung nach § 7 HeizkV in der Praxis.
Beispiel: Mehrfamilienhaus mit 6.000 € Heizkosten
Gesamte Heizkosten des Hauses: 6.000 €
Ihre Wohnfläche: 70 m² von 500 m² Gesamtfläche (14 %)
Ihr Verbrauchsanteil laut Heizkostenverteiler: 10 %
Grundkosten (30 %):
6.000 € × 30 % = 1.800 € Grundkosten
Ihr Anteil: 1.800 € × 14 % (Flächenanteil) = 252 €
Verbrauchskosten (70 %):
6.000 € × 70 % = 4.200 € Verbrauchskosten
Ihr Anteil: 4.200 € × 10 % (Verbrauchsanteil) = 420 €
Ihr Heizkostenanteil: 252 € + 420 € = 672 €
Achtung: Würde der Vermieter die Kosten nur nach Fläche verteilen (ohne Verbrauch), wäre Ihr Anteil 6.000 € × 14 % = 840 € — also 168 € mehr. Und Sie hätten zusätzlich das 15-%-Kürzungsrecht nach § 12 HeizkV.
Was kostet die Prüfung Ihrer Heizkostenabrechnung?
Anwalt
- ✓ Persönliche Rechtsberatung
- ✗ Mehrere Tage Wartezeit
- ✗ Hohe Kosten auch ohne Fehler
Prüfdienst
- ✓ Professionelle Detailprüfung
- ✗ 5-10 Tage Wartezeit
- ✗ Kostet auch bei korrekter Abrechnung
Nebenkosten GURU
- ✓ Ersteinschätzung kostenlos
- ✓ Ergebnis in 2 Minuten
- ✓ Prüft gegen HeizkV & BGH-Urteile
- ✓ Widerspruch mit Rechtsgrundlagen
So prüft die KI Ihre Heizkostenabrechnung
Vier Schritte — vom Foto bis zum fertigen Widerspruch.
Abrechnung hochladen
Fotografieren Sie Ihre Heizkostenabrechnung oder laden Sie das PDF hoch. Die KI erkennt alle relevanten Positionen automatisch.
Verbrauchsabrechnung prüfen
Die KI prüft, ob Ihre Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden — wie es die HeizkV vorschreibt.
Verteilerschlüssel kontrollieren
Stimmt die 30/70-Aufteilung? Sind Warmwasserkosten korrekt nach § 9 HeizkV berechnet? Die KI prüft jeden Posten gegen die Heizkostenverordnung.
Ergebnis & Widerspruch
Sie erhalten eine detaillierte Analyse aller Fehler mit Rechtsgrundlagen. Für 4,99 € erstellt die KI einen personalisierten Widerspruch — fertig zum Absenden.
Häufige Fragen zur Heizkostenabrechnung
Wann darf ich Heizkosten kürzen?
Wenn Ihr Vermieter gegen die Heizkostenverordnung (HeizkV) verstößt — etwa weil keine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgt oder der Verteilerschlüssel falsch ist — dürfen Sie Ihren Heizkostenanteil um 15 % kürzen (§ 12 HeizkV). Dieses Kürzungsrecht besteht automatisch, Sie müssen es nur gegenüber dem Vermieter geltend machen.
Was kostet eine Heizkostenprüfung?
Bei Nebenkosten GURU ist die Ersteinschätzung kostenlos. Für einen vollständigen Prüfbericht mit Rechtsgrundlagen und fertigem Widerspruch zahlen Sie 4,99 €. Zum Vergleich: Ein Anwalt berechnet 200-500 €, ein Prüfdienst 49-89 €.
Welche Frist gilt für den Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung?
Sie haben 12 Monate nach Zugang der Abrechnung Zeit, Widerspruch einzulegen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen — es sei denn, Sie haben die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Handeln Sie daher zeitnah.
Was ist die 30/70-Regel bei Heizkosten?
Nach § 7 HeizkV müssen Heizkosten zu 30-50 % nach Grundkosten (Wohnfläche) und zu 50-70 % nach Verbrauch verteilt werden. Die häufigste Aufteilung ist 30 % Grundkosten und 70 % Verbrauch. Weicht Ihre Abrechnung davon ab, liegt möglicherweise ein Fehler vor.
Müssen Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden?
Ja. Nach § 556a Abs. 2 BGB und der Heizkostenverordnung ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung Pflicht. Das bedeutet: Mindestens 50 % der Heizkosten müssen nach individuellem Verbrauch verteilt werden. Eine reine Verteilung nach Wohnfläche ist unzulässig.
Was passiert, wenn der Vermieter die Abrechnungsfrist versäumt?
Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Versäumt er diese Frist, kann er keine Nachzahlung mehr verlangen — es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben steht Ihnen trotzdem zu.