Das Wichtigste in Kürze
- Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden — eine reine Verteilung nach Wohnfläche ist unzulässig.
- Die 30/70-Regel: 30-50 % Grundkosten nach Fläche, 50-70 % nach Verbrauch.
- Verstößt der Vermieter gegen die HeizkV, darfst du deinen Heizkostenanteil um 15 % kürzen.
- Unsere KI prüft deine Heizkostenabrechnung automatisch gegen die Heizkostenverordnung — inklusive Verteilerschlüssel, Warmwasser und Fristen.
- Einwendungen sind dein Recht (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB) — für eine ordentliche Kündigung braucht der Vermieter nach § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB ein berechtigtes Interesse.
Häufige Fehler bei der Heizkostenabrechnung
Diese Fehler finden wir besonders häufig — und sie kosten Mieter am meisten Geld.
Keine Verbrauchserfassung
Heizkosten werden rein nach Wohnfläche verteilt, obwohl eine verbrauchsabhängige Abrechnung Pflicht ist.
§ 7 Abs. 1, § 12 Abs. 1 HeizkVFalscher 30/70-Schlüssel
Die Aufteilung in Grund- und Verbrauchskosten weicht von den Vorgaben der HeizkV ab — z. B. 50/50 statt 30/70.
§ 7 HeizkVWarmwasserkosten falsch berechnet
Bei einer verbundenen Anlage müssen die Warmwasserkosten nach § 9 HeizkV von den Heizkosten getrennt und dann nach § 8 HeizkV zu 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch verteilt werden. Häufig wird Warmwasser pauschal mit den Heizkosten vermengt.
§§ 8, 9 HeizkVAbrechnungsfrist überschritten
Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden.
§ 556 Abs. 3 BGBFalscher Verteilerschlüssel
Heizkosten werden nach einem Maßstab verteilt, der im Mietvertrag nicht vereinbart oder rechtlich unzulässig ist.
§ 556a BGB, § 7 HeizkVDie Heizkostenverordnung (HeizkV) — deine Rechte als Mieter
Die HeizkV regelt, wie Heizkosten auf Mieter verteilt werden dürfen. Drei Paragraphen sind besonders wichtig:
§ 7 HeizkV — Verteilung der Heizkosten
Heizkosten müssen aufgeteilt werden in Grundkosten (30-50 %, verteilt nach Wohnfläche) und Verbrauchskosten (50-70 %, verteilt nach individuellem Verbrauch). Der Vermieter darf den genauen Schlüssel innerhalb dieser Grenzen wählen — aber nicht davon abweichen.
Häufigster Fehler: 50/50-Aufteilung statt 30/70§§ 8, 9 HeizkV — Warmwasserkosten
Warmwasserkosten müssen separat berechnet werden, wenn die Warmwassererzeugung zentral erfolgt. Die Kosten sind ebenfalls in Grund- und Verbrauchsanteil aufzuteilen. Eine pauschale Vermischung mit den Heizkosten ist unzulässig.
Häufigster Fehler: Warmwasser pauschal statt separat§ 12 HeizkV — Das 15-%-Kürzungsrecht
Verstößt der Vermieter gegen die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung, darfst du als Mieter deinen Heizkostenanteil um 15 % kürzen. Dieses Recht gilt automatisch — du musst es nur geltend machen.
Wichtig: Gilt auch rückwirkend für vergangene AbrechnungenDie 30/70-Regel erklärt — mit Beispielrechnung
So funktioniert die Aufteilung nach § 7 HeizkV in der Praxis.
Beispiel: Mehrfamilienhaus mit 6.000 € Heizkosten
Gesamte Heizkosten des Hauses: 6.000 €
Deine Wohnfläche: 70 m² von 500 m² Gesamtfläche (14 %)
Dein Verbrauchsanteil laut Heizkostenverteiler: 10 %
Grundkosten (30 %):
6.000 € × 30 % = 1.800 € Grundkosten
Dein Anteil: 1.800 € × 14 % (Flächenanteil) = 252 €
Verbrauchskosten (70 %):
6.000 € × 70 % = 4.200 € Verbrauchskosten
Dein Anteil: 4.200 € × 10 % (Verbrauchsanteil) = 420 €
Dein Heizkostenanteil: 252 € + 420 € = 672 €
Achtung: Würde der Vermieter die Kosten nur nach Fläche verteilen (ohne Verbrauch), wäre dein Anteil 6.000 € × 14 % = 840 € — also 168 € mehr. Und du hättest zusätzlich das 15-%-Kürzungsrecht nach § 12 HeizkV.
Was kostet die Prüfung deiner Heizkostenabrechnung?
Anwalt
- ✓ Persönliche Rechtshilfe
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Prüfdienst
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- ✓ Ersteinschätzung kostenlos
- ✓ Ergebnis in 2 Minuten
- ✓ Prüft gegen HeizkV & BGH-Urteile
- ✓ Widerspruch mit Rechtsgrundlagen
So prüft die KI deine Heizkostenabrechnung
Vier Schritte — vom Foto bis zum fertigen Widerspruch.
Abrechnung hochladen
Fotografiere deine Heizkostenabrechnung oder lade das PDF hoch. Die KI erkennt alle relevanten Positionen automatisch.
Verbrauchsabrechnung prüfen
Die KI prüft, ob deine Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden — wie es die HeizkV vorschreibt.
Verteilerschlüssel kontrollieren
Stimmt die 30/70-Aufteilung? Sind Warmwasserkosten korrekt nach § 8 HeizkV verteilt (50 bis 70 Prozent nach Verbrauch)? Die KI prüft jeden Posten gegen die Heizkostenverordnung.
Ergebnis & Widerspruch
Du erhältst eine detaillierte Analyse aller Fehler mit Paragraphen und BGH-Urteilen. Für 1,99 € erstellt die KI eine individuelle Widerspruchsvorlage — fertig zum Absenden.
Häufige Fragen zur Heizkostenabrechnung
Wann darf ich Heizkosten kürzen?
Wenn dein Vermieter gegen die Heizkostenverordnung (HeizkV) verstößt — etwa weil keine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgt oder der Verteilerschlüssel falsch ist — darfst du deinen Heizkostenanteil um 15 % kürzen (§ 12 HeizkV). Dieses Kürzungsrecht besteht automatisch, du musst es nur gegenüber dem Vermieter geltend machen.
Was kostet eine Heizkostenprüfung?
Bei Nebenkosten GURU ist die Analyse kostenlos — mit Paragrafen und Urteilen zu jeder Auffälligkeit. Nur das fertige Widerspruchsschreiben kostet 1,99 €. Zum Vergleich: Ein Anwalt darf für die Erstberatung eines Verbrauchers höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer berechnen (§ 34 Abs. 1 RVG), ein Prüfdienst verlangt ab 49 € für die fertigen Dokumente.
Welche Frist gilt für den Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung?
Du hast 12 Monate nach Zugang der Abrechnung Zeit, Widerspruch einzulegen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen — es sei denn, du hast die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Handle daher zeitnah.
Was ist die 30/70-Regel bei Heizkosten?
Nach § 7 HeizkV müssen Heizkosten zu 30-50 % nach Grundkosten (Wohnfläche) und zu 50-70 % nach Verbrauch verteilt werden. Die häufigste Aufteilung ist 30 % Grundkosten und 70 % Verbrauch. Weicht deine Abrechnung davon ab, liegt möglicherweise ein Fehler vor.
Müssen Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden?
Ja. Nach der Heizkostenverordnung ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung Pflicht: Mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Heizkosten müssen nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV), der Rest nach Wohn- oder Nutzfläche. Eine reine Verteilung nach Wohnfläche ist – von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen – unzulässig; dann darfst du deinen Anteil um 15 Prozent kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV).
Was passiert, wenn der Vermieter die Abrechnungsfrist versäumt?
Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Versäumt er diese Frist, kann er keine Nachzahlung mehr verlangen — es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben steht dir trotzdem zu.