💰 Mietrecht-Ratgeber

Nebenkostenabrechnung Guthaben:
So bekommst du dein Geld vom Vermieter zurück

Mit der Abrechnung wird dein Guthaben fällig – du musst es nicht extra beantragen.
Zahlt dein Vermieter nicht, kommt er nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Zugang der Abrechnung in Verzug. Kostenlose Prüfung in 2 Minuten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Fällig mit der Abrechnung – du musst dein Guthaben nicht extra beantragen.
  • Zahlt er nicht, gerät er spätestens 30 Tage nach Zugang in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB).
  • Verrechnen darf er nur mit einer echten, fälligen Mietschuld (§ 387 BGB) – die Kaution nur nach Vertragsende (§ 551 Abs. 3 BGB).
  • 3 Jahre Zeit für deine Forderung (§§ 195, 199 BGB) – ohne Ausschlussfrist zu deinen Lasten.
  • Kostenlos prüfen – die Analyse macht sichtbar, wenn eine Abrechnung ein Guthaben verschleiert.

Wann muss der Vermieter mein Guthaben auszahlen?

Ein Guthaben aus zu hoch geleisteten Vorauszahlungen wird mit Zugang der Nebenkostenabrechnung fällig – du musst dafür keinen eigenen Antrag stellen. Zahlt dein Vermieter trotzdem nicht von sich aus, gerät er spätestens 30 Tage nach Zugang der Abrechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB).

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Kein extra Antrag nötig

Die Abrechnung selbst ist die Grundlage für deinen Anspruch. Du musst deinen Vermieter nicht gesondert zur Auszahlung auffordern – tut er es nicht von sich aus, ist er im Verzug, sobald die Frist verstrichen ist.

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30 Tage sind die Verzugsgrenze

Nach § 286 Abs. 3 BGB kommt dein Vermieter spätestens 30 Tage nach Zugang der Abrechnung in Verzug. Ist dein Vermieter selbst Verbraucher, gilt das nur, wenn die Abrechnung ausdrücklich auf diese Verzugsfolge hinweist.

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Auch bei verspäteter Abrechnung

Kommt die Abrechnung selbst zu spät (nach 12 Monaten), verliert dein Vermieter zwar sein Recht auf eine Nachforderung – dein Guthaben bleibt davon aber unberührt und muss trotzdem ausgezahlt werden. Mehr dazu unter Fristen der Nebenkostenabrechnung.

Darf der Vermieter das Guthaben verrechnen?

Mit offenen Mietrückständen ja, unter den Voraussetzungen der Aufrechnung (§ 387 BGB) – mit der Kaution grundsätzlich erst nach Ende des Mietverhältnisses. Beide Fälle laufen nach unterschiedlichen Regeln.

Mietrückstände

Aufrechnung möglich
unter drei Voraussetzungen (§ 387 BGB)
  • Gegenseitigkeit: beide schulden sich etwas
  • Gleichartigkeit: hier immer Geld
  • Fälligkeit: die Mietschuld muss bereits fällig sein
  • Nicht mit einer nur behaupteten oder bestrittenen Forderung

📜 Der Gesetzestext zur Aufrechnung

„Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann." — § 387 BGB

Verjährt mein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung?

Ja, nach 3 Jahren (§ 195, § 199 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du davon Kenntnis erlangt hast – meist also mit Zugang der Abrechnung. Anders als bei der Nachforderung des Vermieters gibt es für dein Guthaben keine zusätzliche 12-Monats-Ausschlussfrist.

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3 Jahre ab Jahresende

Beispiel: Zugang der Abrechnung am 15.06.2025 – die Verjährung beginnt am 31.12.2025 und endet erst am 31.12.2028.

🛡️

Keine Ausschlussfrist zu deinen Lasten

Die 12-Monats-Frist aus § 556 Abs. 3 BGB schützt nur den Vermieter vor verspäteten Widersprüchen – sie nimmt dir nie das Recht auf dein Guthaben.

Trotzdem: zeitnah einfordern

Warte nicht bis kurz vor Fristende. Die genaue Abgrenzung der beiden Fristen erklärt unser Ratgeber zur Verjährung der Nebenkostenabrechnung.

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Was tun, wenn der Vermieter das Guthaben nicht auszahlt?

Bleibt die Auszahlung aus, musst du nicht einfach abwarten – mit drei Schritten setzt du deinen Anspruch durch.

1

Schriftlich zur Zahlung auffordern

Setze deinem Vermieter eine Frist von etwa zwei Wochen zur Auszahlung – am besten per Einschreiben, mit Kopie für dich selbst.

2

Verzug bedeutet Verzugszinsen

Verstreicht die Frist, befindet sich dein Vermieter im Verzug und schuldet dir Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).

3

Hilfe holen

Bleibt dein Vermieter weiter untätig, wende dich an einen Mieterverein oder hole dir eine kostenlose Ersteinschätzung. Bei hohen Beträgen kann ein Anwalt für Mietrecht deinen Anspruch durchsetzen.

✍️ So formulierst du die Zahlungsaufforderung

„Ihrer Abrechnung vom [Datum] entnehme ich ein Guthaben in Höhe von [Betrag] zu meinen Gunsten. Ich fordere Sie auf, diesen Betrag bis zum [Datum + 2 Wochen] auf mein Konto zu überweisen. Nach fruchtlosem Fristablauf befinden Sie sich im Verzug."

Wie hilft die Prüfung, ein verstecktes Guthaben zu finden?

Nicht jedes Guthaben steht offen in der Abrechnung – oft verschwindet es hinter einer falschen Vorauszahlungssumme oder einer fehlenden Position. Die kostenlose Analyse gleicht die genannten Vorauszahlungen und jeden einzelnen Posten mit den gesetzlichen Vorgaben ab und zeigt dir, wo eine Abrechnung auffällig von der Rechtslage abweicht. Ob daraus tatsächlich ein Anspruch folgt, klärt im Zweifel ein Anwalt oder Mieterverein.

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Häufige Fragen zum Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung

Wann muss der Vermieter mein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung auszahlen?

Mit der Abrechnung selbst wird dein Guthaben fällig – du musst es nicht extra beantragen. Zahlt dein Vermieter trotzdem nicht, kommt er nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Zugang der Abrechnung in Verzug; ist er selbst Verbraucher, gilt das nur, wenn die Abrechnung ausdrücklich auf diese Folge hinweist.

Darf mein Vermieter das Guthaben mit Mietrückständen verrechnen?

Ja, unter den Voraussetzungen der Aufrechnung nach § 387 BGB: Beide Forderungen müssen sich gegenseitig gegenüberstehen, gleichartig sein (hier: Geld) und fällig sein. Dein Vermieter darf dein Guthaben also mit einer echten, fälligen Mietschuld verrechnen – nicht mit einer bloß behaupteten oder noch nicht fälligen Forderung.

Darf der Vermieter das Guthaben mit der Kaution verrechnen?

Während des laufenden Mietverhältnisses grundsätzlich nicht: Der Vermieter muss die Kaution nach § 551 Abs. 3 BGB getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen, sie bleibt zweckgebunden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass er sich bei streitigen Forderungen während der laufenden Mietzeit nicht aus der Kaution befriedigen darf (BGH, Urteil vom 07.05.2014, Az. VIII ZR 234/13) – verrechnet wird deshalb in aller Regel erst nach Ende des Mietverhältnisses mit offenen, fälligen Forderungen.

Verjährt mein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung?

Ja, nach 3 Jahren (§§ 195, 199 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem du von der Abrechnung und damit von deinem Guthaben erfahren hast. Eine Ausschlussfrist zu deinen Lasten gibt es dabei nicht – mehr zur Abgrenzung unter Verjährung der Nebenkostenabrechnung.

Was kann ich tun, wenn der Vermieter mein Guthaben nicht auszahlt?

Fordere ihn schriftlich mit einer Frist von etwa zwei Wochen zur Zahlung auf. Reagiert er nicht, gerät er in Verzug und schuldet dir Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Bleibt er weiter untätig, hilft ein Mieterverein oder eine kostenlose Ersteinschätzung weiter.

Erkennt die kostenlose Prüfung ein verstecktes Guthaben in meiner Abrechnung?

Ja. Die Analyse gleicht die genannte Vorauszahlungssumme und jede einzelne Position mit den gesetzlichen Vorgaben ab und zeigt dir, wo eine falsche oder unvollständige Abrechnung ein Guthaben verschleiert – kostenlos, ohne Konto und ohne E-Mail-Adresse.

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Ratgeber basiert auf geltendem deutschem Recht (§ 286, § 387, § 551, § 195, § 199, § 288 BGB) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.05.2014, Az. VIII ZR 234/13, zur Kaution), zuletzt gegen die Primärquellen auf gesetze-im-internet.de und dejure.org geprüft am 03.09.2026. Stand: September 2026. Anwalt GURU bietet KI-gestützte Ersteinschätzungen, die keine verbindliche Rechtsberatung im Sinne des RDG darstellen. Für individuelle rechtliche Vertretung empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht oder einen Mieterverein.

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